VERANSTALTUNGEN

 

Ob Kirmes, Stadtfest, Kulinarischer Treff, Weihnachtsmarkt, Schützenfest, Konzert, Festival oder Zirkus. Wir bringen Ihre Veranstaltung zum leuchten.

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Wir bringen Ihre Veranstaltung zum Leuchten!

Individuelle Planung und Errichtung der Stromversorgung

Einholung aller erforderlichen Genehmigungen beim Energieversorger

Aufstellung von Kabelbrücken und Straßenüberspannungen

Errichten von Trafostationen

Vermietung von Defender/Boden- Kabelbrücken

Lieferungsbedingungen:

Für den kurzzeitigen Anschluss der elektrischen Anlagen gelten die DIN/ VDE-Vorschriften sowie anerkannte Regeln der Technik und die allgemeinen Lieferungsbedingungen für elektrische Energie, soweit sie den nachstehenden Bedingungen nicht entgegenstehen.

Diese Lieferungsbedingungen gelten als allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen unserem Unternehmen und dem Schaustellerunternehmen, bzw. zwischen dem Einzelschausteller in seiner Eigenschaft als Unternehmer. Es gelten außerdem die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern (Grüne Lieferbedingungen) des ZVEI-Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e. V. (Stand Juni 2011), soweit nicht in unseren Lieferbedingungen Abweichendes geregelt ist. Geschäftsbedingungen des Abnehmers finden keine Anwendung.

Der Stromanschluss einschl. Wohnwagen ist mit anhängendem Bestellschein rechtzeitig unter Angabe des genauen Anschlusswertes in kW unter Anerkennung unserer Lieferungsbedingungen anzumelden. Der Anschluss darf jedoch nur durch die Firma Heinrich Kröger GmbH erfolgen.

Die Einschaltung eines neutralen Sachverständigen bei Unstimmigkeiten geht zu Lasten des Stromabnehmers.

Der Antragsteller übernimmt die Kosten für den Auf- und Abbau seines Anschlusses nach vorstehender Preisübersicht, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und haftet für seine Elektrische Anlage von der Übergabestelle an.

Die Anschlussabrechnung erfolgt unmittelbar nach Beendigung des Festes in unserem Bürocontainer auf dem Festplatz.

Zahlungen sollten möglichst bargeldlos erfolgen.

Bei Nichterfüllung der Anschlussbedingungen gemäß Ziffer 1.-14. ist die Firma Heinrich Kröger GmbH berechtigt, die Stromabgabe zu verweigern, zu unterbrechen oder einzustellen.

 

Der Abnehmer akzeptiert und versichert daher, dass:

1. er unsere Lieferungsbedingungen anerkennt.

2.die Firma Heinrich Kröger GmbH für Schäden insbesondere Verdienstausfall durch Spannungs-schwankungen und Unterbrechung nicht aufkommt.

3. er seine elektrische Anlage gemäß den DIN/ VDE Normen und anerkannten Regeln der Technik betreibt und einer regelmässigen Sicherheitsprüfung lt. den gesetzlichen Vorgaben und Zeitabständen unter-zieht.

4. er nicht widerrechtlich und ungezählt elektrische Energie entnimmt.

5. er Rechnungen sofort nach Rechnungslegung bezahlt.

6. Rechnungsbeanstandungen nicht zum Zahlungsaufschub berechtigen.

7. er eine beglaubigte Zähleranlage betreibt oder die Zwischenschaltung einer Messeinrichtung durch uns akzeptiert

8. er keine elektrische Energie an Dritte weitergibt.

9. seine Anlage keine Störungen im Stromnetz der Firma Heinrich Kröger GmbH oder des Verteilernetzbetreibers verursacht. Etwaige Störungen werden kostenpflichtig beseitigt.

10. er nur Leitungen des Typs H07RN-F oder NSSHÖU verwendet.

11. er eine Haftpflichtversicherung hat, die für von ihm oder von seinem Schaustellergeschäft ausgehenden verursachten Schäden aufkommt.

12. er unseren Mitarbeitern nicht den Zutritt zu seinen elektrischen Anlagen verweigert.

13. er nicht eigenmächtig am Stromversorgungsnetz der Firma Heinrich Kröger GmbH arbeitet.

14. er alle Leitungen ordnungsgemäß verlegt, so das keine Behinderung besteht. Bei Beanstandungen durch den Veranstalter oder zuständige Behörden

wird die ordnungsgemäße Verlegung durch uns nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

 

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie Gerichtsstand ist in jedem Falle Krefeld.